Muß ich im Impressum meine Adresse preisgeben?


1) Im World Wide Web stellt sich die Frage, wie die deutsche Impressumspflicht international gehandhabt wird. Zwar habe ich auf die Schnelle keine überragende (komparative) Quelle gefunden; klar ist aber wohl, dass es z.B. weder in den USA noch in China etwas im engeren Sinne Analoges gibt.


2) Eine der besten (und verständlichsten) Quellen im deutschen Sprachraum dürfte Dr. Thomas Schwenke sein. Ich bin auf ihn gestoßen, weil Annette Schwindt am 11.5.25 ein sehr ausführliches Interview mit ihm geführt hat:
https://einstieg-in-wp.de/interview-thomas-schwenke/. Hier werden zahlreiche juristische Fragen abgehandelt. Sein Buch „Recht für Online-Marketing und KI“ wird im O´Reilly-Verlag voraussichtlich im August 2025 in 3. Auflage erscheinen (614 S.).

3) In diesem Beitrag geht es mir aber (im Folgenden) nur um die in der Überschrift gestellte Frage: Die Antwort von Schwenke möchte ich hier kurz so zusammenfassen (Absatz „Name und Impressum“):

1. Wann die Impressumspflicht anfängt, ist nicht unbedingt klar markiert: Wenn die Website nur aus der Information „Hier wird eine tolle Website entstehen“ besteht, ist sie noch nicht Impressums-pflichtig. In dem unteren Grenzbereich tut sich in Sachen Abmahnung praktisch nicht so viel.

2. Grundsätzlich ist gesetzlich ist (in Deutschland) eine „ladungsfähige“ Adresse erforderlich, die aber nicht unbedingt die eigene Adresse sein muß.

3. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von c/o-Adressen (c/o steht für care of: Unter Obhut von). Die Empfangsberechtigung sollte mit der entsprechenden Person oder Unternehmen zuvor schriftlich fixiert sein.

4. Es gibt Anbieter von „virtuellen Briefkästen“. Meine Schnellrecherche ergab, dass die aber locker 10 € (oder mehr) pro Monat für ihe Dienste kassieren wollen.


25.6.25/26.6.25


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